Diese 8 Kriterien führen Ihre ASchG-Arbeitsplatzevaluierung zum Erfolg

Die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen (abgekürzt ASchG-Arbeitsplatzevaluierung) ist schon seit längerer Zeit für alle Unternehmen in Österreich gesetzlich verpflichtend. Dennoch fragen sich bis heute viele Unternehmen, was eine klassische Mitarbeiterbefragung von einer Evaluierung psychischer Belastungen nach dem ASchG unterscheidet. Wir stellen 8 Kriterien vor, die eine gelungene ASchG-Arbeitsplatzevaluierung ausmachen.

Die ASchG Novelle 2013 betont die Notwendigkeit der Arbeitsplatzevaluierung in Bezug auf psychische Belastungen. Daran haben sich Unternehmen in Österreich bereits gewöhnt – die Anfangsaufregung ist einer breiten Akzeptanz gewichen.

Die 8 Erfolgskriterien einer ASchG-Arbeitsplatzevaluierung

Dennoch begegnet uns in der Praxis öfter Verwirrung um die grundlegende Frage: Ab wann gilt eine Mitarbeiterumfrage als ASchG-Arbeitsplatzevaluierung? Das wollen wir ein für alle Mal mit diesem Beitrag beantworten.

Diese acht Kriterien der ASchG-Arbeitsplatzevaluierung sollten Sie beachten:

1. Verstehen Sie die Arbeitsplatzevaluierung als „Lernprozess“

Arbeitgeber müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung ist daher zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können.

Die ASchG-Arbeitsplatzevaluierung ist damit ein kontinuierlicher Prozess, der dem Ziel der ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen dient. Die Methodik der Evaluierung ist dabei im ersten Schritt nachrangig – es geht um das Ziel und die Verbesserung. In der Praxis haben sich dennoch bereits klare quantitative (bspw. Fragebogenerhebungen) und qualitative (bspw. ABS-Gruppen) Verfahren etabliert.

2. Beziehen Sie interne Expertinnen und Experten ein

Ein Evaluierungsprojekt sollte als Basis über eine Steuerungsgruppe unter der Beteiligung von internen Expertinnen und Experten im Unternehmen verfügen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise auch der Betriebsrat oder Arbeitssicherheitsverantwortliche integriert (zum Teil auch mit juristischem Recht). Die Steuerungsgruppe sollte sich in einem ersten Schritt vor allem der Aufgabe widmen, besonders stark belastete Arbeitsbereiche sowie zutreffende Belastungsfaktoren zu benennen und in der Projektplanung zu berücksichtigen, um damit einen Schwerpunkt zu legen. Im Nachgang der Befragung kommt diesem Expertenkreis auch eine Sichtung und Gewichtung der Ergebnisse zu.

3. Informieren Sie die Mitarbeitenden

Eine Evaluierung erfordert eine informierte Belegschaft. Es kann und darf keine geheime ASchGArbeitsplatzevaluierung geben – daher sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jedem Fall über das Vorhaben zu informieren. Die Kommunikation ist damit ein wesentlicher Teil des Projektes und gleichzeitig auch eine inhaltliche Vorgabe zur Steuerung der Projektdurchführung.

4. Bilden Sie Ihre gesamte Organisation ab

Eine Evaluierung nach dem ASchG sollte alle Arbeitsplätze strukturgerecht abbilden und damit eine Basis für die „Durchleuchtung“ der Organisation schaffen. Dabei sind nicht nur rein organisatorische Abteilungen relevant, sondern vor allem Arbeitsplatzmerkmale. Das Organigramm ist für eine derartige Arbeitsplatzevaluierung vielfach zu kurz gegriffen und sollte gezielt hinterfragt werden.

5. Wählen Sie die richtigen Verfahren und Instrumente

Eine Evaluierung psychischer Belastungen nach dem ASchG verlangt nach standardisierten, qualitätsgesicherten Verfahren, die zur Messung geeignet sind und die Kriterien bzw. die Themenfelder der ISO 10075 abdecken. Eine selbst gestrickte Mitarbeiterbefragung ist daher nicht ausreichend. Unter Umständen müssen in verschiedenen Arbeitsbereichen – insbesondere bei besonders belasteten Einzelarbeitsplätzen –Kombinationen unterschiedlicher Verfahren herangezogen werden. Die Messtiefe eines Instrumentes (zum Beispiel orientierende Verfahren, Screeningverfahren, vertiefende Expertenverfahren) ist situationsadäquat zu wählen und gegebenenfalls schrittweise zu vertiefen (beispielsweise erst eine screenende Befragung, dann die Vertiefung in Gruppengesprächen).

6. Leiten Sie ursachenbezogene und kollektiv wirksame Maßnahmen ab

Eine ASchG-Arbeitsplatzevaluierung ist nicht als reine Messung zu betrachten. Es gilt die Daten nach Risiken und Belastungen zu analysieren, zu bewerten und darauf aufbauend kollektiv wirksame sowie ursachenbezogene Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Dabei kommt es zu einer Abwägung von Interessen und Bedarfen, die letztendlich auf einem starken Dialog basiert. Der aktuelle Stand der Technik bzw. der Arbeitswissenschaften ist im jeweiligen Themenbereich zudem zu berücksichtigen.

7. Führen Sie eine sachkundige Maßnahmendokumentation

Im nächsten Schritt sollte man die entwickelten Maßnahmen fachgerecht dokumentieren und in die SiGe Dokumente integrieren. Diese sind unter allen Umständen aktuell zu halten. In der Praxis zeigen sich jedoch gewaltige Qualitätsunterschiede in der Art und Weise, wie Vorhaben verschriftet und nachgehalten werden.

8. Evaluieren Sie Ihre Maßnahmen gezielt

Die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen muss überprüft und bedarfsgerecht nachgeschärft werden. Eine ASchG-Arbeitsplatzevaluierung endet daher nicht mit der Messung oder der erstmaligen Ableitung von Maßnahmen. Eine solche Evaluierung ist ein Prozess, der Wirkungsketten schließt. Dies umfasst sowohl die Evaluierung einzelner Maßnahmen als auch eine unternehmensweite Re-Evaluierung nach einem auf die Unternehmenssituation angepassten Zeitraum.

Fachgerechte Durchführung der ASchG-Arbeitsplatzevaluierung und sachgerechte Instrumente

Eine Evaluierung psychischer Belastungen nach dem ASchG ist ein Kreislauf aus Erhebung, Ableitung und Evaluierung. Eine Lernschleife, die einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in vielen anderen Themenfeldern ähnelt. Die genannten Kriterien können als Richtschnur einer ordnungsgemäßen Durchführung dienen und Ihnen dementsprechend bei der internen oder externen ASchG-Arbeitsplatzevaluierung helfen.

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