Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben in Österreich einfach & effizient – mit unserer digitalen Lösung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Unternehmen zur Evaluierung. Leider mangelt es oft an Wissen, wie psychische Belastungen im Arbeitskontext richtig und systematisch erfasst und bewertet werden können.
Der springende Punkt ist, dass eine Nichteinhaltung des Gesetzes rechtliche Risiken und mögliche Strafen mit sich ziehen kann.
→ Unternehmen riskieren hohe Strafen und Produktivitätsverlust, wenn sie nichts unternehmen!
Ihre Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen mit vieconsult
Wir bei vieconsult zeigen Ihnen wie Sie die Evaluierung nutzen können, um Produktivität zu steigern, Stress, Fluktuation und Krankenstände zu reduzieren und so Umsatz und Gewinn zu erhöhen.
Wir verwenden wissenschaftlich validierte Erhebungsmethoden für Ihre Evaluierung. Die Methoden sind 100% DSGVO-konform und anonym. Darauf aufbauend bieten wir Ihnen individuelle Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen. Die gesamte Evaluierung kann einfach online umgesetzt werden, die Unterstützung bei der Maßnahmenableitung ist hier inkludiert.
Jetzt unverbindlichen Beratungstermin buchen!Gesetzliche Verpflichtung zur Evaluierung psychischer Belastungen in Österreich
Laut § 4 ASchG sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, psychische Belastungen zu evaulieren. Weiters heißt es im § 7 ASchG, dass sie einer Pflicht zur Ableitung von Maßnahmen unterliegen. Die Nichtbefolgung dieser Paragraphen führt zu möglichen Konsequenzen wie beispielsweise Verwaltungsstrafen oder Klagen durch den/die Arbeitnehmer:in.
Senden Sie uns eine Nachricht - wir rufen Sie zurück!Praxisbeispiel Casa Leben
Einblick in den Wandel: Wie Casa Leben ihre Evaluierung optimierte. – Lesen Sie hier mehr zur erfolgreichen Zusammenarbeit mit Casa Leben
