Mental Health: Eine Definition (nicht nur) für den Arbeitsplatz

„Mental Health“ ist ein Trendthema, welches nicht nur innerhalb der Sozialen Medien immer präsenter wird. Vor allem seit der Pandemie wird deutlich, dass die psychische Gesundheit alles andere als Privatsache ist und strukturellen Einflüssen unterliegt. Zahlreiche psychologische Studien zeigen, dass arbeitsbedingte Belastungen einen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden und somit auch auf ihre Produktivität sowie Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz haben können. Wir bringen Transparenz in die Definition der „Mental Health“ und klären auf, wo die Verantwortung des Arbeitgebers für die mentale Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beginnt und wo sie endet.

Der Weg zu einer gesunden Arbeitswelt ist in vielen Unternehmen noch weit. So ergab eine 2021 durchgeführte globale Studie von Great Place to Work: 45% von 14.000 Befragten bewerten ihren Arbeitsplatz als psychologisch und emotional nicht gesund. Speziell in Österreich sehen zudem 6 von 10 in ihrer Arbeit keinen Sinn. Weitere Studien zum Anstieg arbeitsbedingter psychischer Belastungen und der (auch durch die Corona-Pandemie bedingten) verstärkten Verbreitung von psychischen Erkrankungen zeigen: Im Bereich Gesundheitsvorsorge und -förderung ist noch viel zu tun. Um darzulegen, welche Verantwortung der Arbeitgeber trägt, bedarf es jedoch zuerst einer Begriffsdefinition.

Mental Health – Definition und verwandte Begriffe

Der englische Begriff „Mental Health“ wird im Deutschen mit „mentaler Gesundheit“ übersetzt. Synonym zur mentalen Gesundheit werden außerdem die Begriffe „psychische Gesundheit“ oder „seelische Gesundheit“ verwendet. Im Prinzip bedeuten die drei Bezeichnungen dasselbe.

Im derzeitigen Trendjargon überwiegt allerdings der Begriff „mentale Gesundheit“. Scheinbar auch deshalb, weil die Worte „psychisch“ oder „Psyche“ ungerechterweise eher negativ besetzt sind. In der Tat sind psychische Erkrankungen für Nicht-Betroffene oft unbekanntes Terrain. Aber auch für Betroffene hat eine psychische Erkrankung selten das Selbstverständnis einer körperlichen Erkrankung. Um psychische Erkrankungen zu enttabuisieren, bedarf es daher nach wie vor Aufklärung.

Mental Health und psychische Erkrankungen

Die WHO definiert Mental Health bzw. mentale und psychische Gesundheit als „Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zu ihrer Gemeinschaft leisten kann“.

Mental Health umfasst in dieser Definition also sowohl das persönliche Wohlbefinden als auch die subjektive sowie objektive Fähigkeit, erfolgreich am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.

Psychische Erkrankungen lassen sich unterdessen in unterschiedliche psychische Störungen (z. B. Angststörungen, depressive Störungen) unterteilen. Psychische Störungen sind laut DSM 5 (Diagnostical and Statistical Manual of Mental Disorders) „verbunden mit bedeutsamen Leiden oder Behinderung hinsichtlich sozialer oder berufs-/ausbildungsbezogener und anderer wichtiger Aktivitäten“.

Doch „gesund“ oder „krank“ – das lässt sich im Alltag nicht klar voneinander trennen. Die Diagnose einer psychischen Erkrankung bedeutet nicht automatisch ein „Nicht-Funktionieren“ im Berufsleben. Umgekehrt können Mitarbeitende ohne vorliegende Erkrankungen sehr wohl psychisch beansprucht und leistungseingeschränkt sein.

Psychische Belastung und psychische Beanspruchung

Im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz tauchen häufig zwei weitere Begriffe auf: „psychische Belastung“ und „psychische Beanspruchung“. Psychische Belastungen werden als im Berufsalltag auftretende, neutrale Einflussfaktoren beschrieben, die von außen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einwirken. In einer gewissen Ausprägung und Konstellation können diese zu einer negativen psychischen Beanspruchung führen. Die psychische Beanspruchung ist somit als Folge der psychischen Belastung definiert. Zwar können negative Beanspruchungen wie Müdigkeit oder Kopfweh langfristig zu psychischen Erkrankungen führen, dennoch sind diese klar von psychischen Belastungen abzugrenzen.

Aufbauend auf diesen Definitionen ergeben sich im „Praxisfeld Arbeit“ nun verschiedene Verantwortungsbereiche.

Die Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Bereich der psychischen Gesundheit eine wichtige Fürsorgepflicht. Seit einer Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) im Jahr 2013 sind Unternehmen dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren und bei Gefahren Maßnahmen zu treffen, um psychische (Fehl-)Beanspruchungen zu vermeiden (§4 ASchG).

Die Evaluierung psychischer Belastungen bzw. die psychische Gefährdungsbeurteilung soll eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sowie eine menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung sicherstellen. Ein Arbeitsplatz ist u. a. dann „menschengerecht“, wenn die Arbeitsaufgaben bedeutsam und vielseitig sind und die Arbeitsposition Handlungsspielraum sowie Entwicklungsmöglichkeit bietet (DIN EN ISO 9241-2). Diese Faktoren sind für die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz besonders wichtig. Der Arbeitgeber muss demnach sowohl die Mitarbeitergesundheit schützen als auch Arbeitsbedingungen gestalten, die die Entfaltung der Mitarbeitenden begünstigen.

Die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden

Das Hauptaugenmerk des Arbeitgebers soll laut ASchG in Bezug auf Mental Health auf der kollektiven Ebene liegen. Der Arbeitsplatz muss – egal für wen – sicher sein und darf nicht krank machen. Die Auseinandersetzung mit der individuellen Belastbarkeit oder mit psychischen Erkrankungen (sofern nicht arbeitsbedingt) ist im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzes nicht Aufgabenbereich des Arbeitgebers. Denn die eigene Belastbarkeit zu stärken und Hilfe im Umgang mit psychischen Erkrankungen in Anspruch zu nehmen, liegt in der Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter. Doch auch der Arbeitgeber kann darin unterstützen, die individuelle Gesundheit der Mitarbeitenden bestmöglich zu steigern. Und somit mehr leisten, als er gesetzlich müsste.

Mental Health fördern – So nutzen Sie Mitarbeiterbefragungen

Die psychische Gesundheit wird nicht durch einzelne Faktoren, die punktuell auf den Menschen einwirken, beeinflusst. Sie unterliegt einer ständigen Wechselwirkung zwischen Individuum und Umwelt. So kann beispielsweise die Umstellung auf Homeoffice im ersten Moment entschleunigend und gesundheitsfördernd wirken, während einige Zeit später monotone Umstände langfristig zu einer negativen Beanspruchung führen. Das zunächst hohe Wohlbefinden eines Teams kann durch einen Führungskräftewechsel oder durch veränderte Kommunikationsabläufe ein halbes Jahr später deutlich gesunken sein.

Dementsprechend müssen die Gesundheitsmaßnahmen eines Unternehmens dynamisch und anpassungsfähig sein. Dies gelingt am besten mithilfe einer guten Datenbasis. Bei der Arbeitsplatzevaluierung werden psychische Belastungsfaktoren zur Ableitung ursachenbezogener Maßnahmen erhoben. Sie liefert also Informationen zu Umweltbedingungen, jedoch keine spezifischen Erkenntnisse zur mentalen Gesundheit der Mitarbeitenden.

Mit einer vertiefenden Mitarbeiterbefragung können Sie weitere relevante Informationen einholen, die Sie zum Aufbau einer gesunden Organisationskultur benötigen:

  • Wie nehmen die Mitarbeitenden den Umgang mit psychischer Gesundheit in Ihrem Unternehmen wahr?
  • Wie zufrieden und motiviert sind sie bei der Arbeit?
  • Welche Wünsche und Bedarfe gibt es?
  • Und vor allem: Wie geht es Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich?

Mental health matters…

Durch gesetzliche Grundlagen sind zumindest in Österreich (ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) und in Deutschland (ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz) wertvolle Weichen gestellt, um sich dem Thema „Mental Health“ anzunehmen. Doch als Arbeitgeber können Sie auch über die gesetzliche Verpflichtung hinaus einen immensen Beitrag zum Schutz und zur Förderung dieses wertvollen Guts leisten.

Wir unterstützen Sie darin, die Evaluierung psychischer Belastung (bzw. Gefährdungsbeurteilung) mit einer vertiefenden Mitarbeiterbefragung zu kombinieren. Mit regelmäßigen Befragungen können Sie dynamisch auf die Bedarfe und aktuellen Befindlichkeiten Ihrer Mitarbeitenden reagieren sowie eine nachhaltig gesunde Organisationskultur implementieren.

Viele Betriebe leisten bereits wertvolle Beiträge, um auch individuelles Wohlbefinden, Zufriedenheit und Sinnerleben bestmöglich zu steigern. Nutzen auch Sie Mitarbeiterfeedback, um eine gesunde Organisationskultur aufzubauen!

Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Infos zu unseren Projekten und Dienstleistungen rund um Mental Health.

 

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